Christoph
Aumann
LL.M. (London) | Maître-en-Droit (Paris)
Ihr Notar in Viechtach
Umbauarbeiten
Während des Umbaus befindet sich der Zugang zum Notariat im Gebäude Mönchshofstr. 32 direkt an der Straße. Die Parkplätze bleiben unverändert nutzbar.
Ihr Partner für
notarielle Beratung
in Viechtach
Wir sind ein modernes und dienstleistungsorientiertes Notarbüro im Herzen Viechtachs. Als Träger eines öffentlichen Amtes berate ich, Christoph Aumann, Sie in allen notariellen Angelegenheiten. Ich bin Ihr unparteiischer Berater bei der Vertragsgestaltung.
Ihr Notar stellt sich vor
Seit April 2022 bin ich Notar auf Lebenszeit in Viechtach als Amtsnachfolger des Notars a.D. Günter Hasler. Ich habe gleichermaßen Freude an der Gestaltung rechtlich komplexer Verträge wie auch daran, Barrieren beim Verständnis und dem Verfassen rechtlicher Texte abzubauen. Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe!
Beurkundungen sind bei mir auch in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch möglich.
Lebenslauf ansehen
- Abitur in München 2007
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Humboldt-Universität zu Berlin (erstes Staatsexamen 2011)
- Studium an der Université Paris II Panthéon-Assas (Maîtrise en droit 2012)
- Studium am King’s College London (Master of Laws, LL.M., 2013)
- Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München (zweites Staatsexamen 2015)
- Wahlstation bei Otani & Partners Law Offices, Tokio
- Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II
- Notarassessor in Weilheim, Burgau, München, Moosburg a. d. Isar und Dachau sowie zu kurzzeitigen Vertretungen an vielen weiteren Orten in Bayern
Team
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Sabine Achatz
Amtsrätin im Notardienst
Seit 1990 an der Notarstelle Viechtach
Frau Achatz steht Ihnen umfassend in den Bereichen des Grundstücksrechts und des Familien- und Erbrechts für eine Beratung zur Verfügung.
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Florian Heiland
Amtmann im Notardienst
Seit 2004 an der Notarstelle Viechtach
Herr Heiland steht Ihnen umfassend für eine Beratung in den Bereichen des Grundstücksrechts, des Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrechts sowie im Familien- und Erbrecht zur Verfügung.
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Büro
Frau Katrin Amberger, Frau Lisa Ganserer, Frau Lucia Heigl, Frau Martina Müller, Frau Evi Pfeffer, Frau Gabriele Pollach, Frau Mariele Triendl, Frau Ute Stoiber und Frau Andrea Wühr stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Amtsgeschäfte.
Leistungen
Ich und mein Team beraten Sie umfassend und persönlich. Meine Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Beurkundung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Konzepte zur sicheren Gestaltung Ihrer Rechtsangelegenheiten. Dies gilt vor allem für die folgenden Bereiche.
Immobilien
Ich bin Ihr zuverlässiger Partner für Immobilien und Grundstücke und setze mich dafür ein, dass Ihre Immobiliengeschäfte rechtskonform und sicher durchgeführt werden. Neben der rechtssicheren Gestaltung von Immobilienkaufverträgen und Tauschverträgen unterstützen ich und mein Team Sie durch unsere Beratungskompetenz bei allen Transaktionen, etwa bei der Projektentwicklung, Baulanderschließung sowie der Konzeption von Bauträgerverträgen. Gleiches gilt für die Begründung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten sowie die Bestellung von Dienstbarkeiten und Löschung von Belastungen.
Erben & Vererben
Ich und mein Team entwickeln mit Ihnen ein Konzept zur Übertragung privaten und betrieblichen Vermögens unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen an nachfolgende Generationen. Ich biete Ihnen eine klare rechtliche Orientierung und stelle sicher, dass Ihre Vermögenswerte entsprechend Ihren Wünschen weitergegeben werden.
Oftmals sprechen die besseren Gründe dafür zu Lebzeiten zu schenken als nach dem Tod: Pflichtteile vermeiden, Erbschaftssteuern minimieren, den Ruhestand absichern. Doch dabei ist der Verlust des Eigentums zu bedenken. Als Notar helfe ich Ihnen, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Dies kann durch eine Absicherung über lebenslange Wohnungsrechte, Nutzungsrechte, Geldrenten oder Rückfallklauseln geschehen.
Auch bei Vermögensübergaben nach dem Tod ist die rechtzeitige Beratung wichtig. Viele selbst verfasste Testamente sind unwirksam oder unklar. Die gesetzliche Erbfolge ist oft ungeeignet. Individuelle Testamente und Erbverträge sind besser und oft sogar kostengünstiger. Ich und mein Team helfen Ihnen bei der Gestaltung.
Nach einem Todesfall stehe ich Ihnen für Erbscheinsanträge, Erbverzichte und Nachlassauseinandersetzungen zur Verfügung und nehme Nachlassverzeichnisse auf.
Ehe, Familie & Kinder
Ich begleite Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Partnerschaftsvereinbarungen. Mit einem Ehevertrag können Sie die rechtlichen Wirkungen der Ehe Ihrer individuellen Lebenssituation anpassen, sei es bei Güterrecht, Unterhalt oder Versorgung.
Als Notar berate ich Sie fair und neutral. Auch für nicht verheiratete Paare kann eine Regelung sinnvoll sein, besonders bei gemeinsamen Investitionen oder dem gemeinsamen Hausbau. So minimieren Sie Ihre Risiken bei Trennung oder Erbfällen.
Zu meinem Beratungsspektrum zählen ebenfalls Scheidungs- und Getrenntlebensvereinbarungen. Im Rahmen von Trennung und Scheidung kann es viel Zeit, Geld und Nerven sparen, wenn einzelne oder alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten einvernehmlich vorab geregelt werden.
Im Familienrecht unterstütze ich Sie auch bei Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen.
Vorsorge
Immer wichtiger wird der die Vorsorge für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst für sich sorgen kann. Ich stehe für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für den unternehmerischen und privaten Bereich zu Ihrer Verfügung. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist ein bedeutender Schritt, um Ihre Selbstbestimmung und Ihre Interessen zu wahren, auch wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, persönlich zu handeln. Ich sorge dafür, dass Ihre Vorsorgedokumente präzise und rechtskräftig sind, damit Sie die Gewissheit haben, dass Ihre Vorstellungen respektiert werden.
Unternehmen & Gesellschaften
Ich und mein Team begleiten Sie während des gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens: Firmenänderungen, Sitzverlegungen, Satzungsänderungen, Umwandlungen, Geschäftsführer- und Vorstandsbestellungen/-abberufungen, Gesellschafterwechsel in KG, OHG oder GbR und die Liquidation von allen Gesellschaften. Ich berate und unterstütze Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gründung eines Unternehmens, bei Anteilsübertragungen, Umwandlungsmaßnahmen, Restrukturierungen, Unternehmenskäufen und allen Anmeldungen zu den öffentlichen Registern. Gleiches gilt für den Abschluss und die Konzeption von Beteiligungsvereinbarungen. Von der UG (haftungsbeschränkt) über die GmbH bis zur Aktiengesellschaft, als Notar bin ich für alle Gesellschaftsformen Ihr Ansprechpartner.
Kapitalgesellschaften: Die meisten Unternehmensgründer entscheiden sich für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Aktiengesellschaft (AG) ist seltener die gewählte Rechtsform, da bei ihr die Satzung nicht so flexibel gestaltet werden kann wie der Gesellschaftsvertrag einer GmbH. Bei der Aktiengesellschaft gelten strenge gesetzliche Vorgaben für die Gestaltung der Satzung und auch nach der Gründung zum Beispiel für die Durchführung der Hauptversammlung. Ich berate Sie bei der Rechtsformwahl und entwerfe die zur Gründung erforderlichen Dokumente wie Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Registeranmeldungen, Aufsichtratsprotokolle oder Gründungsberichte und Grundungsprüfungsberichte.
Wesensmerkmale der Kapitalgesellschaften sind, dass sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, die von den einzelnen Gesellschaftern unabhängig ist, dass stets ist ein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben ist (bei der GmbH EUR 25.000,– und bei der AG EUR 50.000,–, bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) EUR 1,–) und dass Kapitalgesellschaften zu notarieller Urkunde gegründet werden müssen. Eine Kapitalgesellschaft entsteht als solche erst wirksam mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Anders als bei der Personengesellschaften kann die Vertretung bei Kapitalgesellschaften auch auf Dritte als Fremdgeschäftsführer übertragen werden, die nicht Gesellschafter sind.
Weitere Informationen zur GmbH-Gründung finden Sie hier.
Personengesellschaften: Im Bereich der Personengesellschaften kommen insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht. Wesensmerkmale der Personengesellschaften sind, dass die Gesellschafter – mit Ausnahme der Kommanditisten – grundsätzlich persönlich haften und deshalb kein Mindestkapital erforderlich ist und dass keine Bestellung gesellschaftsfremder Dritter als Geschäftsführer möglich ist. Die Vertretung obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern selbst. Es ist aber möglich, Prokuristen zu bestellen, die im Handelsregister einzutragen sind.
Danaben gibt es für Freiberufler die Möglichkeit, sich zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen und diese im Partnerschaftsregister eintragen zu lassen.
Unternehmenstragende Personengesellschaften wählen häufig die Rechtsform der Kommanditgesellschaft. Bei ihr gibt es neben mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär auch einen oder mehrere nur beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten). Häufig übernimmt die Rolle des Komplementär eine eigens hierfür gegründete GmbH. Man spricht dann von einer GmbH & Co. KG. Diese Rechtsform kann unter anderem zur Beschränkung der Haftung von Einzel- oder Familienunternehmern interessant sein.
Einzelunternehmen: Einzelunternehmen können als eingetragener Kaufmann (e.K.) in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, ist dies sogar verpflichtend. Einzelunternehmen und Einzelunternehmerinnen haften unbeschränkt und persönlich. Meist wird diese Rechtsform deshalb für kleinere Betriebe gewählt.
Vereine
Vereine und andere oftmals gemeinnützige Rechtsformen wie Stiftungen oder Genossenschaften sind eine Stütze der Gesellschaft. Ich und mein Team unterstützen sie bei allen Anmeldungen zu den öffentlichen Registern und bei der Einreichung und Verwaltung von Dokumenten, damit sie ihrem Zweck rechtssicher und reibungslos nachgehen können.
Wenn Sie einen Verein gründen wollen, finden Sie alle wichtigen Schritte vorab hier.
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Wie läuft eine Beurkundung ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Email oder Telefon, über das Kontaktformular auf der Homepage oder persönlich meldet sich unser Sachbearbeiter oder unsere Sachbearbeiterin bei Ihnen und klärt mit Ihnen, ob aufgrund Ihrer Angaben schon ein Vertragsentwurf gefertigt werden kann, ob weitere Angaben erforderlich sind oder ob ein persönlicher Besprechungstermin nötig ist. Sobald alles geklärt ist, erstellen wir den Urkundenentwurf. Alle Beteiligten der Urkunde und auf Wunsch natürlich auch Ihr/e Steuerberater/in erhalten den Entwurf von uns zugesendet. So können Sie uns noch etwaige Änderungswünsche mitteilen oder einen Termin zur Unterzeichnung vereinbaren.
Im Beurkundungstermin lese ich – sofern es sich nicht lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung handelt – die ganze Urkunde einmal vor und wir klären eventuelle noch offene Fragen und nehmen erforderliche Änderungen vor. Im Anschluss daran erfolgen die Unterschriften.
Nach der Beurkundung erhalten alle Beteiligten ihre Vertragsabschriften per Post, auf Wunsch natürlich auch per E-Mail zugesandt. Wir erledigen erforderliche Anzeigen an Finanzämter, Behörden, Gerichte und sonstige Stellen und sorgen für die beständige Archivierung der Urkunde. Wir betreiben und überwachen den Vollzug der Urkunde im Grundbuch und erforderlichen Registern und überwachen gegebenenfalls zwischen den Beteiligten vereinbarte Zahlungen. Über für Sie entscheidende Zwischenschritte halten wir Sie auf dem Laufenden.
Nach vollständiger Eintragung im Grundbuch oder den Registern erhalten alle Urkundsbeteiligten von uns nochmals eine Vollzugsmitteilung zugeschickt, damit Sie wissen, dass die Angelegenheit ihren Abschluss gefunden hat.
Wieviel Vorlauf benötige ich für eine notarielle Beurkundung?
Als dienstleistungsorientiertes Notariat wickeln wir Ihre Beurkundungen zügig und ohne lange Wartezeiten ab. In diesem Sinne bemühen wir uns auch gerne, bei eiligen Angelegenheiten spontan Termine zu ermöglichen. Ausgewogene und durchdachte Verträge benötigen aber auch Vorbereitungszeit. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Vorhaben zeitkritisch ist. Gerade bei größeren Beurkundungen helfen Sie uns, wenn Sie zu den Stoßzeiten am Jahresende oder zum Ablauf des landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen.
Grundsätzlich erhalten von uns alle Beteiligten einer Beurkundung vorab einen Entwurf zugesendet, den sie vor dem Beurkundungstermin zu Hause auf etwaige Änderungswünsche prüfen können. In manchen Fällen, insbesondere bei sog. Verbraucherverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, schreibt das Gesetz vor, dass zwischen Erhalt des Entwurfs und Unterzeichnung mindestens zwei Wochen vergehen müssen. Dies dient Ihrem Schutz vor übereilten Schritten. Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung sind daher nur in seltenen Einzelfällen möglich.
Wieviel kostet eine Beurkundung?
Als Notar bin ich nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für meine Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch die Präsidentin des Landgerichts bzw. die Notarkasse erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich.
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass ich als Notar viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführe. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Dieses Wert-Gebührensystem hat einen entscheidenden Vorteil für Sie als Bürgerin oder Bürger: Meine Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit oder dem damit verbundenen Aufwand oder der Anzahl Ihrer Fragen.
Die Bundesnotarkammer stellt Ihnen im Internet einen Gebührenrechner zu Ihrer Information zur Verfügung. Aber auch für die Notarkosten gilt: Sprechen Sie uns an, denn: Fragen kostet nichts!
Wo kann ich bei Ihnen parken?
Es stehen kostenfreie Parkplätze im Hof direkt unterhalb des Aufgangs zu den Amtsräumen zu Ihrer Verfügung (gekennzeichnet mit „Notariat Viechtach“). Weitere Stellplätze sind alternativ auch gegenüber neben dem Rathaus und auf dem Parkdeck des Rathauses in ausreichender Zahl vorhanden (kostenpflichtig).
Ein/e Beteiligte/r ist gesundheitlich oder körperlich eingeschränkt und kann das Notariat nicht aufsuchen. Gibt es hierzu eine Lösung?
Kann ein/e Beteiligte/r die Amtsräume nicht aufsuchen, kann je nach Art der Beurkundung entweder eine Beurkundung durch einen Vertreter erfolgen oder ein Hausbesuch durch mich zu Hause bzw. in einer Einrichtung (Krankenhaus/Pflegeheim etc.) erfolgen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, dann suchen wir gemeinsam mit Ihnen eine für alle Beteiligten gute Lösung.
Auch für weitere Beeinträchtigungen, die die Teilnahme an einer Beurkundung erschweren, etwa Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder Schwierigkeiten bei der Leistung der Unterschrift, sieht das Beurkundungsgesetz entsprechende Lösungen vor. Niemand soll wegen bestehender Beeinträchtigungen vom Zugang zu notariellen Amtsgeschäften ausgeschlossen sein.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit einer/s Beteiligten bitte ich um frühzeitige Kontaktaufnahme. In diesem Fall gilt es, gegebenenfalls in Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten oder dem Betreuungsgericht oder durch Hinzuziehung von Zeugen sicherzustellen, dass in jedem Fall rechtssicher beurkundet wird.
Wo finde ich die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)?
In allen grundstücksbezogenen Angelegenheiten bin ich gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt zu unterrichten. Damit der Vorgang dort zugeordnet werden kann, muss ich die steuerliche Identifikationsnummer aller Beteiligten angeben. Bei der steuerlichen Identifikationsnummer handelt es sich um eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig ist und sich bei Umzug oder Heirat nicht ändert.
Achtung: Die steuerliche Identifikationsnummer ist nicht identisch mit Ihrer Steuernummer!
In der Regel finden Sie Ihre Steuer-ID im Einkommensteuerbescheid auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes aus dem Jahr 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Sollten Sie Ihre Steuer-ID in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über die Seite des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Dies kann jedoch einige Zeit dauern.
FAQ
Hier beantworten wir Ihnen die meistgestellten Fragen, damit Sie sich vorab orientieren können. Sprechen Sie uns auch gerne an.
Kontakt
Ich und mein Team stehen Ihnen für sämtliche Bereiche notarieller Tätigkeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Kontakt
Tel.: +49 (0)9942 9467-0
Fax: + 49 (0)9942 9467-25
post@notar-aumann.de
Geschäftszeiten:
Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung
In bestimmten unternehmensrechtlichen Angelegenheiten ist die Erledigung von Amtsgeschäften auch im Wege der Videokommunikation möglich. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit mir und meinem Team auf. Alternativ können Sie sich über die Plattform der Bundesnotarkammer an uns wenden.
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Notar Christoph Aumann,
Mönchshofstr. 34,
94234 Viechtach.
Parkplätze im Hof